Bürgerservice-Portal – Online-Formulardienst
Mit Einführung des eGovernment-Gesetzes des Bundes (Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung) am 01.08.2013 wurde die Grundlage für den Einsatz von digitalen Informations- und Kommunikationstechniken im Bereich der Information, Kommunikation und Transaktion zwischen Institutionen und Bürgern geschaffen. Das Gesetz dient dem Ziel die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung zu vereinfachen und zu erleichtern.
Das Bayerische E-Government-Gesetz trat am 30.12.2015 in Kraft. Es gilt für die öffentlich-rechtlichen Verwaltungstätigkeiten der Behörden des Freistaates Bayern, Gemeinden und Gemeindeverbände und der sonstigen der Aufsicht des Freistaates Bayern unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts.
Das Gesetz regelt die rechtlichen Voraussetzungen für eine effektive, bürgerfreundliche digitale Verwaltung in Bayern. Allerdings werden die Möglichkeiten des eGovernment durch strenge Formvorschriften, strengen Datenschutz und ein starres Dienstrecht eingeschränkt.
Mit dem neuen Personalausweis besteht die Möglichkeit zur Identifikation und Authentifizierung, ebenfalls lassen sich die persönlichen Daten aus dem Ausweis direkt und fehlerfrei in die Online-Anträge übernehmen.
Der Online-Fachdienst ist auch ohne Einsatz des neuen Personalausweises in gleichem Umfang möglich.
Fachdienste aus dem Meldewesen und Standesamtswesen sind Online ebenso kostenpflichtig, wie bei persönlicher Beantragung in der Gemeindeverwaltung. Deshalb wurde mit der Einrichtung von ePayment die Onlinebezahlung sichergestellt.
Unter folgendem Link bietet die Verwaltungsgemeinschaft Pforzen im Rahmen des „Bürgerservice-Portal“ verschiedene Online-Fachdienste an:
https://www.buergerserviceportal.de/bayern/vgpforzen