Willkommen bei der Gemeinde Rieden



Willkommen bei der Gemeinde Rieden

Schön, dass Sie uns im Internet besuchen!

Hier finden Sie wichtige Informationen, Termine und einen kleinen Einblick in unsere Gemeinde. Ich wünsche Ihnen, dass Sie fündig werden.

Ansonsten können Sie auch gerne zu den angegebenen Öffnungszeiten vorbeikommen oder Ihr Anliegen per E-Mail an uns richten.

 

Ihre
Inge Weiß
1. Bürgermeisterin

 

 

Liebe Bürger der Gemeinde Rieden,


zum Schutz unserer Bürger und Mitarbeiter möchten wir den Parteiverkehr auf Grund der aktuellen Situation eindämmen und Sie auf folgendes Hinweisen:

 

  • Bitte an der Haustüre klingeln
  • Anlegen von Mund-Nasenbedeckung
  • Hände vor Eintritt in die Büros desinfizieren

 

Des Weiteren bitten wir Sie höflichst darum, unser Gebäude nur zu betreten, wenn Sie gesund sind. Bei grippalen oder viralen Infekten stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.

Sie erreichen uns telefonisch unter 08346 / 9209-0.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

 

Inge Weiß
1. Bürgermeisterin

 

Liebe Bürger der Verwaltungsgemeinschaft Pforzen,


zum Schutz unserer Bürger und Mitarbeiter möchten wir den Parteiverkehr auf Grund der aktuellen Situation eindämmen und Sie auf folgendes Hinweisen:

 

  • Bitte an der Haustüre klingeln
  • Anlegen von Mund-Nasenbedeckung
  • Hände vor Eintritt in die Büros desinfizieren

 

Des Weiteren bitten wir Sie höflichst darum, unser Gebäude nur zu betreten, wenn Sie gesund sind. Bei grippalen oder viralen Infekten stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.

Sie erreichen uns telefonisch unter 08346 / 9209-0.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

 

Herbert Hofer
Gemeinschaftsvorsitzender

 

Verbot von Veranstaltungen

Alle Veranstaltungen werden bis auf Weiteres verschoben!

Hinweise dazu finden Sie in folgender Allgemeinverfügung:

Veranstaltungsverbote und Betriebsuntersagungen anlässlich der Corona-Pandemie


Bitte beachten Sie die Hinweise der öffentlichen Medien!

Mottfeuer im Landkreis Ostallgäu

 

Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle aus Land-, Forst- und Almwirtschaft und gewerblichem Gartenbau, sog. "Mottfeuer", sind ab Freitag, 15. Mai 2020, wieder erlaubt. Die bisher gültige Allgemeinverfügung vom 01.04.2020 wurde aufgehoben.

Das Landratsamt Ostallgäu empfiehlt jedoch, nach Möglichkeit auf Mottfeuer zu verzichten. Die Verbrennung pflanzlicher Abfälle führt erfahrungsgemäß immer wieder zu erheblichen Rauchentwicklungen und Luftverunreinigungen. Bei extrem trockener Witterung besteht zudem die Gefahr, dass sich das Feuer auf umliegende Flächen ausbreitet. So ist es in vielen Fällen ohne weiteres möglich, die Holzabfälle auch in der Nähe der Anfallstelle zusammenzutragen und hier dem natürlichen Abbauprozess zu überlassen.

Bitte melden Sie Mottfeuer eigenständig direkt bei der Integrierten Leitstelle Allgäu unter Tel. (0831) 960 966 89 an. Mottfeuer sind nur in bestimmten Ausnahmefällen gestattet.

 

Hilfreiche Informationen für Unternehmen, zum Beispiel zu Soforthilfemaßnahmen und zum Kurzarbeitergeld finden Sie unter folgendem Link:

https://www.wirtschaft-ostallgaeu.de/aktuelles-wirtschaft.html

Informationen Landratsamt

Kommunale Abfallwirtschaft;
Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen auf den Wertstoffhöfen und Sammelstellen für Gartenabfälle in Verbindung mit dem Corona Virus

 

Betrieb der Wertstoffhoefe Corona-Virus 01

Medieninfo Landratsamt Ostallgäu:
Coronavirus: Termine im Landratsamt nur nach Vereinbarung

 

Medieninfo Landratsamt Ostallgäu:
Solidarität: Ehrenamtliche Hilfe bei Besorgungen und Botengängen

Information der Pfarreiengemeinschaft

Aktuelle Mitteilung von der Pfarreiengemeinschaft Irsee-Pforzen-Rieden zum Thema Coronavirus

Informationen von eza!

Aktueller Hinweis über die Energieberatung von eza!

 

Aktuelle Informationen zu Pass- und Personalausweis

Aufgrund der COVID-19-Pandemie sind auch Behördengänge auf dringend notwendige Angelegenheiten zu beschränken, um Kontakte und damit eine Verbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen.
Es gilt das Prinzip: Risikominimierung durch Kontaktreduzierung.

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Hinweise hinsichtlich der Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen:

- Personalausweis

- Reisepass

 

Kläranlage in Zeiten von Corona-Kriese

Was gehört NICHT in Abwasser?

Checkliste für die Erstellung eines Schutz- und Hygienekonzepts

Checkliste Hygienekonzept

Wichtiger Hinweis!!

Wir weisen Sie darauf hin, dass gefakte E-Mails mit den Emailadressen "buergermeister@rieden-zellerberg.bayern.de" und "eva.helmschrott@pforzen.bayern.de " im Umlauf sind.
Den Emails ist ein Anhang beigefügt, der mit "Rechnung" bezeichnet ist. Die Gemeinde Rieden und die Gemeinde Pforzen versendet Rechnungen per Email, NUR in Absprache mit dem jeweils Betroffenen. Die in der Email angegebenen Kontaktdaten sind nicht korrekt. Wir bitten um Beachtung!

Wichtig!!

In den Bescheiden für den Verbesserungsbeitrag hat sich bei der Bankverbindung für die Sparkasse der Fehlerteufel eingeschlichen.

Die richtige IBAN lautet: DE79 734 500 000 000 150 037

Gebühren die durch die Überweisung auf die falsche Bankverbindung entstanden sind, bitten wir bei der Verwaltungsgemeinschaft Pforzen einzureichen um Ihnen diese erstatten zu können.

 

Aktueller Gottesdienstanzeiger

Gmoidsblättla

Aktuelle Mitteilung

 

Medieninfo Landratsamt
Neue Chancen mit Bio: Webinar "Bio in der Gastronomie" gut besucht

 

Medieninfo Landratsamt 

 

Trinkwasser Information der Gemeinde Rieden

 

Trinkwasser-Information 2020

Trinkwasseranalyse 2019

 

Bürgerservice-Portal – Online-Formulardienst

Mit Einführung des eGovernment-Gesetzes des Bundes (Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung) am 01.08.2013 wurde die Grundlage für den Einsatz von digitalen Informations- und Kommunikationstechniken im Bereich der Information, Kommunikation und Transaktion zwischen Institutionen und Bürgern geschaffen.  Das Gesetz dient dem Ziel die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung zu vereinfachen und zu erleichtern.

Das Bayerische E-Government-Gesetz trat am 30.12.2015 in Kraft. Es gilt für die öffentlich-rechtlichen Verwaltungstätigkeiten der Behörden des Freistaates Bayern, Gemeinden und Gemeindeverbände und der sonstigen der Aufsicht des Freistaates Bayern unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts.

Das Gesetz regelt die rechtlichen Voraussetzungen für eine effektive, bürgerfreundliche digitale Verwaltung in Bayern. Allerdings werden die Möglichkeiten des eGovernment durch strenge Formvorschriften, strengen Datenschutz und ein starres Dienstrecht eingeschränkt.

Mit dem neuen Personalausweis besteht die Möglichkeit zur Identifikation und Authentifizierung, ebenfalls lassen sich die persönlichen Daten aus dem Ausweis direkt und fehlerfrei in die Online-Anträge übernehmen.

Der Online-Fachdienst ist auch ohne Einsatz des neuen Personalausweises in gleichem Umfang möglich.

Fachdienste aus dem Meldewesen und Standesamtswesen sind Online ebenso kostenpflichtig, wie bei persönlicher Beantragung in der Gemeindeverwaltung. Deshalb wurde mit der Einrichtung von ePayment die Onlinebezahlung sichergestellt.

Unter folgendem Link bietet die Verwaltungsgemeinschaft Pforzen im Rahmen des „Bürgerservice-Portal“ verschiedene Online-Fachdienste an – www.vg-pforzen.de.

 

Aktuelles


Pressemeldung Marktoberdorf

Neue Infrastruktur in Rieden: "Nicht nur als Wohngebiet
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Termine

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