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Führerscheine

Führerscheine - viel Neues im Janaur

Im Januar 2013 werden einige Neuerungen rund um den Führerschein eingeführt. Zum einen werden ab 19. Januar 2013 neue Klassen eingeführt, die der ein oder Andere nutzen möchte und zum anderen wird ein ab diesem Zeitpunkt ausgestellter Führerschein nur mehr auf 15 Jahre befristet.

Alle alten, deutschen Führerscheine, egal ob grau, rosa oder die seit 1999 ausgestellten Scheckkartenführerscheine behalten ihre Gültigkeit bis spätestens 19. Januar 2033. Erst dann muss endgültig jeder Fahrerlaubnisinhaber einen der neuen befristeten EU-Führerscheine im Scheckkartenformat (werden ab 19.01.2013 ausgestellt) besitzen.

Wer einen Führerschein bis zum 19. Januar 2013 umtauschen lässt, hat den Vorteil, dass dieser bis 19.01.2033 gilt und danach muss die Ausstellung (Umtausch) eines Führerscheins wieder neu beantragt werden. Die Fahrerlaubnisklassen (A, A1, B, BE, M, S, L und T) verlieren die Gültigkeit nicht. Beim Umtausch ab 19.01.2033 handelt es sich um einen rein verwaltungsmäßigen Umtausch. Wer jedoch ab 19.01.2033 mit seinem Führerschein fährt obwohl er abgelaufen ist und noch kein neuer ausgestellt wurde, muss mit einem Bußgeld und Punkten rechnen, jedoch handelt es sich nicht um eine Straftat (z. B. Fahren ohne Fahrerlaubnis).

Lassen Sie ihren Führerschein ab dem 19. Januar 2013 umtauschen, wird der neu ausgestellte Führerschein auf 15 Jahre befristet und danach muss wieder ein neuer Führerschein beantragt werden. Wer jedoch in den Genuss der neuen Klassen (AM, Änderung der Motorradklassen, Neuregelung für Anhänger) kommen will, kann erst ab 19.01.2013 seinen Führerschein umtauschen. Informationen zu den neuen Klassen erteilt das Landratsamt Ostallgäu unter Tel. 08342/911-444.

Die Kosten für den Führerscheinumtausch betragen 24,00 Euro. Der Antrag kann jederzeit bei der Gemeinde oder beim Landratsamt Ostallgäu unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses und einem biometrischen Passbild erfolgen. Und etwas gilt es zu beachten. Die Bundesdruckerei kann die rechtzeitige Herstellung der neuen Führerscheine nur für Anträge garantieren, welche bis 10. Januar 2013 beim Landratsamt komplett vorliegen.

Lohnsteuer

Lohnsteuerkarten - Aktuelle Pressemitteilung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder - Elektronische Lohnsteuerkarte kommt 2013

Zum 01. Januar 2013 erfolgt der bundesweite Umstieg von der Papierlohnsteuerkarte auf das neue elektronische Verfahren ELStAM (ElektronischeLohnSteuer AbzugsMerkmale). Bereits ab dem 1. November 2012 können Arbeitgeber die von der Finanzverwaltung bereitgestellten ELStAM ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wie z. B. die Steuerklasse und Freibeträge, abrufen.

Mit der erstmaligen Anwendung der ELStAM ab dem 01. Januar 2013 wird das Lohnsteuerabzugsverfahren für alle Beteiligten vereinfacht. Sobald der Arbeitgeber das elektronische Verfahren nutzt, werden steuerlich bedeutsame Änderungen nach ihrer Eintragung im Melderegister (z. B. Heirat, Geburt eines Kindes, Kirchenein- oder Kirchenaustritt) automatisch beim Lohnsteuerabzug der Arbeitnehmerin und des Arbeitnehmers berücksichtigt. Arbeitnehmer können ihre zum 01. Januar 2012 gültigen ELStAM voraussichtlich ab dem Start des Lohnsteuerermäßigungsverfahrens laufend im Online-Portal (www.elsteronline.de) einsehen. Dazu ist eine einmalige, kostenfreie Registrierung mit der steuerlichen Identifikationsnummer erforderlich.

Freibeträge
Antragsgebundene Freibeträge sind jedoch wie bisher jährlich beim Finanzamt zu beantragen. Auch die für 2012 beantragten Freibeträge verlieren 2013 ihre Gültigkeit und müssen daher für 2013 neu beantragt werden. Wer will, dass auch ab 2013 Freibeträge schon beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden, z. B. Freibeträge für Fahrtkosten bei Berufspendlern, für volljährige Kinder oder für die Mehraufwendungen einer beruflich bedingten doppelten Haushaltsführung, kann ab Oktober 2012 beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt den entsprechenden Antrag stellen. Ausnahmen seien Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung oder Hinterbliebene, die bereits über das Jahr 2012 hinaus gewährt wurden. Sie behalten ihre Gültigkeit.

Zur Vermeidung langer Wartezeiten in den Servicezentren des Finanzamtes Kaufbeuren mit Außenstelle Füssen empfiehlt Amtschef Stock die Einreichung des Antrags auf Lohnsteuerermäßigung 2013 per Post. Die entsprechenden Vordrucke stehen bereits auf den Internetseiten der bayerischen Steuerverwaltung (www.finanzamt-kaufbeuren.de) zur Verfügung. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten ihre Freibeträge unbedingt bis zum Jahresende 2012 neu beantragen. Wer den Termin versäumt, hat mit der ersten "elektronischen Abrechung 2013" netto weniger Geld in der Lohntüte.

Mehr Informationen finden Sie unter https://www.elster.de