Führerscheine
Führerscheine - viel Neues im Janaur
Im Januar 2013 werden einige Neuerungen rund um den Führerschein eingeführt. Zum einen werden ab 19. Januar 2013 neue Klassen eingeführt, die der ein oder Andere nutzen möchte und zum anderen wird ein ab diesem Zeitpunkt ausgestellter Führerschein nur mehr auf 15 Jahre befristet.
Alle alten, deutschen Führerscheine, egal ob grau, rosa oder die seit 1999 ausgestellten Scheckkartenführerscheine behalten ihre Gültigkeit bis spätestens 19. Januar 2033. Erst dann muss endgültig jeder Fahrerlaubnisinhaber einen der neuen befristeten EU-Führerscheine im Scheckkartenformat (werden ab 19.01.2013 ausgestellt) besitzen.
Wer einen Führerschein bis zum 19. Januar 2013 umtauschen lässt, hat den Vorteil, dass dieser bis 19.01.2033 gilt und danach muss die Ausstellung (Umtausch) eines Führerscheins wieder neu beantragt werden. Die Fahrerlaubnisklassen (A, A1, B, BE, M, S, L und T) verlieren die Gültigkeit nicht. Beim Umtausch ab 19.01.2033 handelt es sich um einen rein verwaltungsmäßigen Umtausch. Wer jedoch ab 19.01.2033 mit seinem Führerschein fährt obwohl er abgelaufen ist und noch kein neuer ausgestellt wurde, muss mit einem Bußgeld und Punkten rechnen, jedoch handelt es sich nicht um eine Straftat (z. B. Fahren ohne Fahrerlaubnis).
Lassen Sie ihren Führerschein ab dem 19. Januar 2013 umtauschen, wird der neu ausgestellte Führerschein auf 15 Jahre befristet und danach muss wieder ein neuer Führerschein beantragt werden. Wer jedoch in den Genuss der neuen Klassen (AM, Änderung der Motorradklassen, Neuregelung für Anhänger) kommen will, kann erst ab 19.01.2013 seinen Führerschein umtauschen. Informationen zu den neuen Klassen erteilt das Landratsamt Ostallgäu unter Tel. 08342/911-444.
Die Kosten für den Führerscheinumtausch betragen 24,00 Euro. Der Antrag kann jederzeit bei der Gemeinde oder beim Landratsamt Ostallgäu unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses und einem biometrischen Passbild erfolgen. Und etwas gilt es zu beachten. Die Bundesdruckerei kann die rechtzeitige Herstellung der neuen Führerscheine nur für Anträge garantieren, welche bis 10. Januar 2013 beim Landratsamt komplett vorliegen.